Wen betrifft die Allergenverordnung?

Seit dem 15.12.2014 gilt die Allergenverordnung verpflichtend für Lebensmittelunternehmer und für Anbieter von Gemeinschaftsverpflegung (Restaurants, Kantinen in Schulen od. Unternehmen, Krankenhäuser, Cateringunternehmen, etc.)

Ausgenommen davon ist lediglich das Servieren von Mahlzeiten und der Verkauf von Lebensmitteln durch Privatpersonen z. B. bei:

  • Schulfesten
  • Wohltätigkeitsveranstaltungen

Haben sie einen entsprechenden Betrieb, sollte daher die Allergenverordnung auch schon umgesetzt worden sein!

Wie ich ihnen dennoch helfen kann!

Ihre Gäste und KundInnen entsprechend den Vorgaben über Allergene informieren zu können, ist ja eigentlich „nur“ die rechtlich vorgeschriebene Basis!

Gerne gehe ich mit ihnen gemeinsam einen Schritt weiter und helfe ihnen dabei, wie sie sich mit ihrem Angebot positiv gegen Mitbewerber abgrenzen können:

  • Ich berate sie bei der Auswahl von Produkten und Zutaten, die auch bei verschiedenen Allergien und Unverträglichkeiten konsumiert werden können.
  • Gemeinsam mit ihnen entwickle ich – passend zu ihrem Speisenangebot und Arbeitsablauf – Rezepte, die auch für Gäste mit Allergien und Unverträglichkeiten geeignet sind!

Schulungen bzw. Nachschulungen

Beachten sie bitte, dass jene Personen, die für die Behandlung der Anfragen von KundInnen bzw. Gästen zur Allergeninformation bestimmt wurden, entsprechend geschult sein müssen! Gerne berate ich sie daher auch zum Thema „schulungspflichtige Personen“ bzw. bin dazu berechtigt, entsprechende Schulungen bei neuen MitarbeiterInnen durchzuführen, die bislang noch keinen Schulungsnachweis haben.

Meine Schulungsthemen

  • Vermittlung der Wichtigkeit der Allergeninformation (was ist eine Allergie bzw. Unverträglichkeit, welche Auswirkungen hat diese)
  • Sensibilisierung im Hinblick auf das Auslösen einer allergischen Reaktion bzw. Unverträglichkeit
  • Kenntnisse über die Liste der allergenen Stoffe gemäß Anhang II der VO(EU) Nr. 1169/2011 (Lebensmittel-Informationsverordnung-LMIV)
  • Kenntnisse über die Durchführung der Allergeninformation im Betrieb und in die Art und Weise der geeigneten Weitergabe an den Endverbraucher

Durchführung der Schulungen

Die Schulungen können durch interne (z.B. Verantwortliche für Lebensmittelsicherheit, Bereichsverantwortliche, Betriebsinhaber) oder durch externe Experten (z.B. DiätologInnen) durchgeführt werden. Diese müssen über entsprechendes Fachwissen verfügen und in der Lage sein, die Schulungsinhalte zu vermitteln und die entsprechenden Kenntnisse zu prüfen.

Mit einer Schulung durch mich und der Ausstellung eines entsprechenden Zertifikates, haben Sie die Sicherheit bei Kontrollen die gesetzlichen Vorgaben erfüllen zu können.

 

Hier finden Sie die wichtigsten Informationen als Download bzw. Link:

Leitfaden Personalschulung

Leitlinie Allergeninformation

Allergeninformationsverordnung

 

Richtig Essen